Schimmel, Schadstoffe, Altlasten, Radioaktivität: Nur wenn Sie sicher sein können, dass Ihr bestehendes oder zukünftiges Wohn- oder Arbeitsumfeld frei von gesundheitlichen Risiken ist, werden Sie sich dort wohl fühlen. Eine gründliche Untersuchung führt zu einem Ergebnis, das entweder für Erleichterung sorgt oder in eine unmittelbare Handlungsempfehlung mündet.
Untersuchungen und Gutachten werden nicht nur von privater Seite angefragt. Verantwortungsbewusstsein und die Wahrung gesetzlicher Auflagen sind gute Gründe, mittels Gutachten Klarheit zu schaffen. Zu meinen Auftraggebern zählen deshalb auch Unternehmen, Hausverwaltungen, Verbände, Versicherungen, Kommunen und nicht zuletzt Gerichte.
Im Rahmen des Bewertungsschemas für Nachhaltiges Bauen des Bundes (BNB) können Neubauten innerhalb eines Monats nach Fertigstellung quantitativ auf flüchtige organische Verbindungen (VOC und TVOC) und Formaldehyd in der Raumluft getestet und beschieden werden. Die Zertifizierung ist für Neubauten des Bundes ab einem Investment in Höhe von einer Million Euro verpflichtend, bei Beträgen darunter optional. Auch öffentliche Neubauten auf Landes- und Kommunalebene sowie private und gewerbliche Neubauten können nach BNB zertifiziert werden.
Als Schaden gilt in der Raumanalytik in der Regel das Wachstum von Schimmel. Dessen Exposition ist unbedingt zu unterbinden. Die Klärung der Ursache und eine konkrete Strategie zu deren Behebung stehen dabei im Vordergrund.
Anlässe für eine schadenbasierte Untersuchung:
Sichtbarer Schimmelpilz-Befall, Wassereintritt von außen, Rohrbruch oder Rohrleckage, Undichtigkeiten in Nassräumen, ständig beschlagene Fensterscheiben, punktuelle Bauteilverformungen, gesundheitliche Beschwerden und / oder auffällig muffige Gerüche.
Schäden im Bereich der Schadstoffe sind beispielsweise Schornsteinbrände oder Brandschäden anderer Art, die Innenräume mit Rauchgasen beaufschlagten und zu Kontaminationen mit giftigen Stoffen führen. Ferner der unsachgemäße Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln mit der Folge einer übermäßigen Belastung mit giftigen Bioziden.
Am häufigsten sind Fälle, in denen bei Abbruch-, Instandsetzungs- und / oder Modernisierungsarbeiten Bauteile geöffnet oder Baumaterialien entfernt wurden, die Gefahrstoffe enthalten. Hier kommt es im Zuge der Arbeiten zwangsläufig zur Kontamination der Innenräume. In diesen Fällen ist ein adäquates und rechtlich konformes Sanierungs- und Entsorgungskonzept zu erstellen.
Bei begründetem Verdacht auf versteckten Schimmelpilzbefall oder auf das Vorhandensein von Schadstoffen ist eine Untersuchung zur Klärung der Innenraum-Exposition der Raumnutzer angeraten. Im Falle einer Exposition ist die Quelle zu suchen und die Belastung zu beseitigen oder zu mindern, um Risiken vorzubeugen.
Anlass zu Schadstoffuntersuchungen geben meist gesundheitlich Beschwerden nach Einzug, Renovierung oder Umbau. Daneben werden Analysen angefragt, um unangenehmen bis penetranten Gerüchen auf den Grund zu gehen. Auch der Umgang mit Bausubstanz, die aus einer Zeit stammt, in der gesundheitsgefährdende Baustoffe und Materialien verwendet wurden, kann eine Erkundung veranlassen – selbst dann, wenn keine Gerüche oder Befindlichkeitsstörungen auftreten.
Fertighäuser der 1960er bis 1980er Jahre in Holzständerbauweise werden in einer Vielzahl auf dem Markt zum Kauf angeboten und vergleichsweise günstig zu bekommen. Bekannte Marken sind OKAL, Streif, Neckermann, POLA, Zenker, Nordhaus, Hanse, Hebel und Huf.
Errichtet nach damaligem Stand der Technik, gelten sie aus heutiger Sicht als potenziell schadstoffbelastet. Eine Pauschalaussage ist hier jedoch nicht statthaft, entscheidend ist immer die tatsächliche Innenraumexposition. Vor dem Kauf eines Fertighauses ist ein Schadstoffgutachten absolut ratsam, denn einem attraktiven Kaufpreis können alsbald hohe Sanierungskosten folgen.
Vor einer Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahme im Bestand ist der Eigentümer verpflichtet, eine Schadstoff- bzw. Gefahrstofferkundung zu veranlassen. Als Auftraggeber hat er das ausführende Unternehmen über etwaige Gefahrstoffe zu informieren, damit auf dieser Basis eine geeignete Gefährdungsbeurteilung erstellt werden kann. Die Kenntnis der Gefahrstoffe ist wichtig für die korrekte Zuordnung gefährlicher Abfälle und deren Abfallschlüssel.
Vor einer Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahme im Bestand ist der Eigentümer verpflichtet, eine Schadstoff- bzw. Gefahrstofferkundung zu veranlassen. Als Auftraggeber hat er das ausführende Unternehmen über etwaige Gefahrstoffe zu informieren, damit auf dieser Basis eine geeignete Gefährdungsbeurteilung erstellt werden kann. Die Kenntnis der Gefahrstoffe ist wichtig für die korrekte Zuordnung gefährlicher Abfälle und deren Abfallschlüssel.
Ist ein Objekt frei von bedenklichen Innenraumschadstoffen – oder gibt es begründete Bedenken? Dann sollte das Objekt unter Berücksichtigung aller möglichen innenraumhygienischen Aspekte unter die Lupe genommen werden. Das ist insbesondere vor einer Kaufentscheidung ein Gebot der Pragmatik.
Im Falle eines Versicherungsschadens kann die Beweisführung fachmännisch festgehalten und begleitet werden. Als Versicherungsnehmer haben Sie die freie Wahl eines unabhängigen Gutachters und sind nicht gezwungen, den bestellten Gutacher Ihrer Versicherung zu akzeptieren.
Ist es zu Rechtsstreitigkeiten gekommen, dann objektiviert eine gutachterliche Untersuchung den Fall und gibt dem Geschädigten Beweismittel an die Hand. Auch privat beauftragte Gutachten gelten vor Gericht als Beweismittel.
Baustoffe sind komplex in ihrer Zusammensetzung. Oft sieht man Baustoffen ihre möglichen Belastungen für die Gesundheit nicht an. Besonders viele Probleme machen Öle, Kleber, Farben und Lacke; unangenehme Gerüche oder Reaktionen der Haut sind nicht selten der Anlass für Beauftragung einer gründlichen Untersuchung.
Im Zweifel sorgt eine fachliche Untersuchung für die Klärung der frage, ob gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte am Arbeitsplatz eingehalten werden.
Zu jeder Untersuchung wird ein Gutachten erstellt, das die darin enthaltenen Aussagen, Feststellungen und Schlüsse / Empfehlungen in vollem Umfang und ohne jedes Fachwissen nachvollziehbar macht. Gutachten und Untersuchungsberichte weisen grundsätzlich folgende Struktur auf: